Zusammenarbeit und Schweigepflicht

Eine gute Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen, Sorgeberechtigten, Bezugspersonen und einer psychotherapeutischen Praxis kann den Alltag erleichtern. Gleichzeitig braucht Psychotherapie einen geschützten und vertraulichen Rahmen. Beides lässt sich miteinander verbinden, wenn Rollen, Ziele und Grenzen offen geklärt werden.

Bezugspersonen können einbezogen werden

Neben Eltern können auch andere Menschen aus dem direkten Lebensumfeld wichtige Bezugspersonen sein – zum Beispiel Pflegeeltern, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher oder Mitarbeitende einer Wohngruppe. Eine Einbeziehung kann sinnvoll sein, wenn sie die Behandlung unterstützt und mit dem jungen Menschen sowie den Sorgeberechtigten passend abgestimmt ist.

Dabei geht es häufig nicht um Inhalte einzelner Therapiestunden. Hilfreicher sind konkrete Fragen: Was erleichtert den Schulbesuch? Wie kann auf starke Anspannung reagiert werden? Welche Absprachen geben Sicherheit? Was sollte im Alltag beobachtet werden?

Schweigepflicht schützt den therapeutischen Raum

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen der Schweigepflicht. Informationen aus der Behandlung dürfen daher grundsätzlich nicht ohne eine entsprechende Erlaubnis an Schule, Kita, Jugendhilfe oder andere Bezugspersonen weitergegeben werden. Auch die Tatsache, dass eine Behandlung stattfindet, ist eine sensible Information.

Wenn ein Austausch sinnvoll ist, kann eine Schweigepflichtentbindung vereinbart werden. Sie sollte möglichst konkret festhalten, wer mit wem, zu welchem Zweck und über welche Themen sprechen darf. Eine solche Erlaubnis bedeutet nicht, dass sämtliche Therapieinhalte weitergegeben werden. Der junge Mensch sollte alters- und entwicklungsangemessen beteiligt und über den Austausch informiert werden.

Einen Austausch gut vorbereiten

  • vorab klären, welches konkrete Ziel das Gespräch hat
  • Beobachtungen statt Vermutungen oder Diagnosen schildern
  • nur Informationen einbringen, die für das vereinbarte Ziel erforderlich sind
  • den Blick auch auf Stärken, gelingende Situationen und Ressourcen richten
  • Absprachen, Zuständigkeiten und einen Zeitpunkt zur Überprüfung festhalten

Gespräche mit Sorgeberechtigten

Sprechen Sie Sorgen möglichst früh, respektvoll und anhand konkreter Beobachtungen an. Ein gemeinsames Ziel – das Wohlergehen des Kindes oder Jugendlichen – sollte im Mittelpunkt stehen. Vermeiden Sie Schuldzuweisungen. Fragen Sie auch, wie die Situation zu Hause erlebt wird und welche Unterstützung bereits besteht.

Bei möglichen Gefährdungen

Bei Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung gelten die Schutzkonzepte und verbindlichen Verfahrenswege der jeweiligen Einrichtung. Holen Sie die dafür vorgesehene fachliche Beratung ein und handeln Sie nicht allein. Bei einer unmittelbaren Gefahr oder akuten Selbstgefährdung sind schnelle Schutzmaßnahmen erforderlich; Hinweise finden Sie auf unserer Seite Notfall.

Anschrift

Dipl.-Päd. Cornelia Leitzke
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Gänsestraße 1
18311 Ribnitz-Damgarten