Ablauf

Ablauf

Der Weg in eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit einem ersten Kontakt. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Termin vereinbaren, welche Unterlagen Sie mitbringen sollten und wie es anschließend weitergehen kann.

Telefonische Anmeldung

Bitte nehmen Sie für die Vereinbarung eines Erstgesprächs telefonisch Kontakt mit mir auf. Dabei können Sie Ihr Anliegen kurz schildern und Fragen zur Anmeldung klären.

Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail weitere Informationen zur Vorbereitung und zum Ablauf des ersten Termins.

Was Sie zum ersten Termin mitbringen sollten

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • die aktuelle Krankenversichertenkarte Ihres Kindes,
  • vorhandene Vorbefunde oder Arztbriefe,
  • Schulzeugnisse,
  • die benötigten Formulare aus dem Bereich Downloads, ausgefüllt und gegebenenfalls unterschrieben,
  • bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten mit gemeinsamem Sorgerecht: die Einverständniserklärung zur psychotherapeutischen Behandlung.

Falls Sie bei einzelnen Unterlagen oder den erforderlichen Unterschriften unsicher sind, sprechen Sie dies bitte bei der telefonischen Anmeldung an.

Das erste Gespräch

Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, die aktuelle Situation kennenzulernen und den Unterstützungsbedarf einzuschätzen. Dabei sind sowohl die Sicht des Kindes oder Jugendlichen als auch die Beobachtungen der Bezugspersonen wichtig.

Wir besprechen, welche Beschwerden bestehen, wie sie sich auf den Alltag auswirken und welche Hilfe geeignet erscheint. Das kann eine Psychotherapie sein, aber auch eine andere Form der Unterstützung.

Ein Sprechstundentermin bedeutet noch keine Zusage für einen anschließenden Therapieplatz.

Weiteres Kennenlernen und Behandlungsplanung

Wenn eine Psychotherapie empfohlen wird und eine Behandlung in der Praxis möglich ist, folgen vor einer Kurz- oder Langzeittherapie weitere Termine. Diese werden als probatorische Sitzungen bezeichnet.

Sie dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der genaueren diagnostischen Abklärung und der gemeinsamen Planung. Dabei wird besprochen, welche Ziele wichtig sind und wie die Behandlung gestaltet werden kann.

Vor einer Kurz- oder Langzeittherapie ist außerdem eine ärztliche Abklärung vorgesehen. Sie soll mögliche körperliche Ursachen und eine gegebenenfalls notwendige ärztliche Mitbehandlung berücksichtigen. Dazu wird ein sogenannter Konsiliarbericht eingeholt.

Welche Behandlungen sind möglich?

In meiner Praxis biete ich psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen sowie Kurz- und Langzeittherapien an.

Akutbehandlung
Bei akuten psychischen Krisen kann eine Akutbehandlung zur Entlastung und Stabilisierung beitragen. Dabei wird auch geklärt, welche weitere Unterstützung erforderlich ist.

Kurz- und Langzeittherapie
Welche Behandlungsdauer sinnvoll ist, hängt von den Beschwerden, den vereinbarten Zielen und dem Verlauf ab. Die nächsten Schritte und die gegebenenfalls notwendige Antragstellung bei der Krankenversicherung werden mit Ihnen besprochen.

Anschrift

Dipl.-Päd. Cornelia Leitzke
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Gänsestraße 1
18311 Ribnitz-Damgarten