Kosten und Kostenübernahme
Die Kostenübernahme einer psychotherapeutischen Behandlung hängt von der Krankenversicherung und den jeweiligen Erstattungsbedingungen ab. Hier finden Sie einen ersten Überblick.
Gesetzlich Versicherte
Meine Praxis ist zur Behandlung gesetzlich Versicherter zugelassen. Für psychotherapeutische Leistungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, entstehen Ihnen keine eigenen Behandlungskosten.
Eine Überweisung ist für den direkten Zugang zur Praxis nicht erforderlich. Bitte bringen Sie die gültige elektronische Gesundheitskarte der zu behandelnden Person mit.
Ob eine weiterführende Psychotherapie erforderlich ist und welche Anträge dafür gestellt werden müssen, klären wir im Verlauf der ersten Gespräche.
Privat Versicherte
Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, richtet sich nach Ihrem Versicherungsvertrag.
Bitte erkundigen Sie sich möglichst vor dem ersten Termin insbesondere danach,
- ob ambulante Psychotherapie bei einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin versichert ist,
- welche Leistungen und wie viele Sitzungen erstattet werden,
- bis zu welcher Honorarhöhe die Versicherung Kosten übernimmt,
- ob eine vorherige Genehmigung oder bestimmte Unterlagen erforderlich sind.
Lassen Sie sich die Auskunft möglichst schriftlich geben. Auch bei einer grundsätzlichen Kostenübernahme können Selbstbehalte oder nicht erstattete Honoraranteile verbleiben.
Beihilfe
Psychotherapeutische Behandlungen können unter den jeweiligen Voraussetzungen beihilfefähig sein. Welche Kosten anerkannt werden und welcher Anteil erstattet wird, hängt von den für Sie geltenden Beihilfevorschriften und Ihrem persönlichen Anspruch ab.
Bitte klären Sie vor Behandlungsbeginn mit Ihrer Beihilfestelle, welche Voraussetzungen, Anträge und Genehmigungen erforderlich sind. Falls zusätzlich eine private Krankenversicherung besteht, sollten Sie deren Erstattungsbedingungen ebenfalls prüfen.
Die Erstattung durch Beihilfe und Versicherung deckt nicht in jedem Fall das vollständige Honorar ab.
Selbstzahler*innen
Sie können die Behandlung auch selbst bezahlen. In diesem Fall tragen Sie die vereinbarten Behandlungskosten und benötigen keine Genehmigung einer Krankenversicherung.
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Art, voraussichtlicher Umfang und Kosten der Behandlung werden vor Beginn mit Ihnen besprochen und schriftlich vereinbart.
Honorar und Abrechnung
Bei Privatbehandlungen, Beihilfe und selbst bezahlten Behandlungen erhalten Sie eine Rechnung. Die Berechnung richtet sich nach den geltenden Gebührenregelungen und der gegebenenfalls getroffenen Honorarvereinbarung.
Über das voraussichtliche Honorar informiere ich Sie vor Beginn der Behandlung. Bitte vergleichen Sie diese Angaben mit den Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung beziehungsweise Beihilfestelle. Nicht erstattete Beträge müssen selbst getragen werden.
Fragen zu den Kosten?
Fragen zu den Behandlungskosten und zur Abrechnung können Sie gerne bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit mir besprechen. Über das voraussichtliche Honorar informiere ich Sie vor Beginn einer privat oder selbst finanzierten Behandlung.
